Verhaltensrichtlinien

Kleingärtnerverein

Eichenbühl 1920 e.V.

 

Verhaltensrichtlinien des KGV Eichenbühl 1920 e.V.

(Gültig ab 07.12.2022)

 

 

Zu § 8 (Gemeinschaftsarbeit):

Ist der Pächter aus besonderen Gründen einmal nicht in der Lage, die geforderte Gemeinschaftsarbeit zu leisten, dann kann der Verpächter ausnahmsweise ersatzweise geldliche Leistung akzeptieren.

Der Gemeinschaftsdienst findet jeweils samstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt. Jeder Pächter hat im Jahr 8 Stunden zu leisten, wobei 4 Stunden bis 31.07. des laufenden Jahres und die weiteren 4 Stunden ab 01.08. des laufenden Jahres zu erbringen sind.

Bei Nichtleistung wird ein Ersatzgeld in Höhe von 30,00€ pro Stunde erhoben.

 

Zu §10 (Ruhezeiten):

Der Pächter oder von ihm auf dem Gelände geduldete Personen haben sich so zu verhalten, dass Andere nicht mehr als unvermeidbar gestört, behindert oder belästigt werden. Außer den im BImSchG genannten Ruhezeiten hinaus gelten in den Kleingärten von 1. März bis 31. Oktober wochentägliche Ruhezeiten zwischen 13.00 und 15.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gelten die Ruhezeiten ganztägig.

 

Zu § 10 (motorisierte Kraftfahrzeuge):

Das Waschen von Kraftfahrzeugen, sowie Reparatur und Wartungsarbeiten an den Kraftfahrzeugen sind innerhalb der Kleingartenanlage nicht gestattet. Das Befahren der Wege innerhalb der Anlage ist nur zum Be- und Entladen gestattet. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h. Der Vorstand kann Mitgliedern und Besuchern das Befahren der Anlage verbieten, wenn grob gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung oder die besondere Sorgfaltspflicht verstoßen wird.

 

Zu § 10 (Nutzung Sanitärcontainer):

Die Toiletten, Waschbecken und die Reinigungsstation für die Campingtoiletten sind in ordentlichen und sauberen Zustand zu hinterlassen.

 

Zu § 11 (Hunde in der Anlage):

Hunde sind in der gesamten Anlage an der Leine zu führen. Hinterlassenschaften (Kot) ist zu entfernen.

 

Allgemeines

 

Die kleingärtnerische Nutzung soll durch einen gemischten Anbau von Obst und Gemüse, teils als Erholungsgarten zum Ausdruck kommen.

Jeder Kleingarten muss über einen Briefkasten verfügen, der vom Weg aus gut zu erreichen ist.

Um in der Anlage das Auffinden einzelner Gärten möglich zu machen, ist jeder Pächter dafür verantwortlich, dass sein Kleingarten durch seine Gartennummer gut sichtbar gekennzeichnet ist.

Diese Verhaltensrichtlinie ist für jedes Mitglied bindend und gilt auch für seine Familienangehörigen und für Gäste während ihres Aufenthaltes in der Gartenanlage. Jedes Mitglied ist für einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Ordnung durch seine Familienangehörigen oder Gäste verantwortlich

Bezüglich des Verbrennens von pflanzlichen Abfällen im Kleingartengelände sowie der Nutzung von Feuerstellen und Feuerschalen erfolgt noch eine Klärung mit dem Ordnungsamt der Stadt Neu-Isenburg.

 

 

Diese Richtlinien wurden am 07.12.2022 erlassen. Alle vorigen Richtlinien verlieren damit ihre Gültigkeit.

 

Der Vorstand des KGV Eichenbühl 1920 e.V. als Verpächter