Abzugebende Gärten

Achtung:

Da wir im Moment eine sehr große Anzahl von Interessenten haben, nehmen wir keine neuen Bewerber auf die Warteliste auf.

Die Gartenvergabe ist nur über den Vereinsvorstand möglich!

Voraussetzung einer Gartenübernahme ist die Mitgliedschaft im Verein. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand. Die Aufnahmegebühr beträgt 25,- €.

Der Verein führt eine Interessentenliste. Sollte ein Garten frei werden, werden Ihre Kontaktdaten nach vorheriger Absprache mit Ihnen an den derzeitigen Pächter zur Kontaktaufnahme weitergegeben. 

Sollte kein Interessent von dieser Liste den Garten übernehmen, wird der Garten auf unserer Webseite veröffentlicht und im Schaukasten des Vereinsbüros ausgehängt.

Der Wert des Gartens wird vorher von einer Kommission ermittelt. Das Zubehör, wie z.B. Gartengeräte, Werkzeuge, Wasserpumpe, Möbel usw. ist kein Bestandteil der Wertermittlung.

Die Kosten der Wertermittlung in Höhe von 50,- € ist vom Vorpächter zu entrichten. Der neue Pächter hat eine einmalige Kulturabgabe in Höhe von 615,- € in bar an den Verein zu entrichten.

Abzugebende Gärten

Bewerberformular

Bitte geben Sie hier Ihre persönliche Bewerbung für einen Kleingarten an. Teilen Sie uns mit, …

PS: Jeder Interessent muss innerhalb von 3 Wochen passives Mitglied beim KGV Eichenbühl werden.
Dazu melden Sie sich bitte per E-Mail beim Vorstand und geben bitte mindestens drei Terminvorschläge an.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem oben angeführten Betrag von 50,00 € um die Wertermittlung durch unsere Schätzkommission handelt.

Es ist kein Pächter verpflichtet vom Vorpächter Inventar jeglicher Art zu übernehmen.
Bei einer Einigung über den Pächterwechsel für den Garten, teilen Sie oder der Vorpächter dies, bevor irgendwelche Zahlungen erfolgen, dem Vorstand per Email vorstand@kgv-eichenbuehl.de mit, damit ein Termin für die Erstellung eines neuen Pachtvertrages vereinbart werden kann.