Der Kleingärtnerverein Eichenbühl 1920 e.V. ist einer von drei KGV in Neu-Isenburg und liegt im Nordosten des Stadtgebietes. Der Verein ist dem Kreisverband Starkenburg der Kleingärtner e.V. angeschlossen.
Das Gelände ist 200.472 m² groß. Davon ist ein Teil allgemein zugängliche Grünfläche mit 2 großen Spielplätzen und einem Festgelände mit Grillhütte. Das Vereinsgelände wird durch die Autobahn A 661 geteilt. Dadurch wird ein kleiner Teil der Gartenanlage abgetrennt und hat deswegen einen eigenen kleinen Festplatzbereich mit Überdachung.
Im nördlichen Teil des Gartengeländes befindet sich das Vereinsbüro sowie eine ganzjährig bewirtschaftete Vereinsgaststätte mit gemütlichem Biergarten und einer Halle, die bei Versammlungen max. 100 Personen fasst. Für Feierlichkeiten kann diese auch angemietet werden. Die Terminvergabe erfolgt über Vorstand, Tel. 06102-329798.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern
Vorsitzender Sascha Fröls
vorsitzender@kgv-eichenbuehl.de
Stv. Vorsitzender Roman Schmidt
stv.vorsitzender@kgv-eichenbuehl.de
Rechnerin
Carmen Schneider buchhaltung@kgv-eichenbuehl.de
Schriftführerin
Annabelle Mucha sriftfuehrer_in@kgv-eichenbuehl.de
Vereinsobmann
Olaf Krohn vereinsobmann@kgv-eichenbuehl.de
Sprechstunden
Sprechstunde des Vorstandes ist immer am
ersten Dienstag des Monats im Vereinsbüro
(außer an Feiertagen) von 18.00 bis 19.00 Uhr.
Der Verein ist über Telefon,
Fax und E-Mail zu erreichen
Für das Trinkwasser ist außen am Vereinsbüro eine Zapfstelle vorhanden. Die Kosten dafür werden pauschal bei der Beitragsrechnung berechnet.
Die Mitglieder haben im Jahr 8 Stunden Gemeinschaftsarbeit zur Instandhaltung der Anlage zu erbringen. Die Termine werden auf einem extra Kalender mit der Jahresrechnung vom Vorstand an die Mitglieder verschickt. Die geleisteten Arbeitsstunden werden auf einer gesonderten Karte eingetragen. Der Arbeitsdienst kann von einer Personen ab 18 Jahren geleistet werden. Der Arbeitsdienst findet Samstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr entsprechend der Terminvorgabe statt.
Gärten werden nur an Mitglieder verpachtet. Die Aufnahmegebühr beträgt 25,- €.
Bei Pächterwechsel wird der Garten von zwei geschulten Wertermittlern begutachtet. Die entstandenen Kosten von 50,- € trägt der bisherige Pächter. Die Kündigung muss schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Der neue Pächter zahlt an den Verein eine einmalige Kulturabgabe von 615,- €, die der Instandhaltung der Gartenanlage dient und bei Aufgabe des Gartens nicht wieder erstattet wird.
Ohne Wertermittlung und Wissen des Vorstandes ist eine Änderung des Pachtverhältnisses nicht möglich!